Veröffentlicht am: 07.12.2023
Bekanntmachung der Grundsteuer für das Jahr 2024
Nachstehend die Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2024 gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz:
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Bitte beachten Sie, dass zu dem vereinbarten Termin die notwendig Unterlagen mitzubringenden sind und denken Sie daran, dass Sie den Termin wieder stornieren, wenn Sie ihn nicht wahrnehmen können.
Vielen Dank!